Nutzungsverbot für Sportstätten

Liebe Mitglieder des ALTC,

auch für uns gelten aufgrund der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus Restriktionen, die einzuhalten sind. Daher ist die Ausübung unseres Sports auf unserem Gelände bis auf Weiteres untersagt. Die Halle bleibt für unsere Spieler erst einmal verschlossen.

Diese Regelung und dieser Aushang gilt nur für den Sportbetrieb, aber nicht für die Gastronomie.

Auszug aus der Mail, die am 17.03.2020 bei uns eingegangen ist:

Am gestrigen Montag, den 16.03.2020 wurde zudem gemäß §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 3, 9 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit § 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) durch die Stadt Aachen zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen eine weitergehende Allgemeinverfügung erlassen.

Ich weise Sie daher als Nutzerinnen und Nutzer der städt. Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie der Schwimmstätten darauf hin, dass demnach Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen seit dem 16.03.2020 - zunächst bis zum 19.04.2020 - untersagt sind.

Euer Vorstand